
Die Befürworter der SBI haben eine Übersicht der Folgen des Ja und des Neins veröffentlicht. Sie nehmen es mit den Fakten nicht so genau:
Der zentrale Punkt der Verfassungsbestimmung fehlt in der Gegenüberstellung. Im
Falle eines Widerspruchs sorgen Bund und Kantone «für eine Anpassung der
völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung,
nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.»
Untenstehend finden Sie die ursprüngliche Fassung der Befürworter.
