Am 25. November stimmen wir nicht nur über die Selbstbestimmungsinitiative ab. Sondern auch über die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten. Grund ist ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschrechte. Dieser hat festgestellt, dass für die Überwachung von Versicherten die Gesetzesgrundlage fehlt. Ohne die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK würden
Versicherte weiterhin illegal überwacht und die Privatsphäre von Bürgerinnern und Bürgern in der Schweiz würde systematisch missachtet.
Ohne EMRK wäre das Gesetz nicht revidiert worden und das Referendum hätte nicht ergriffen werden können. Die Volksrechte würden beschnitten. Das nimmt die SBI in Kauf, denn sie kann zur Kündigung
der EMRK führen.